Richtig vererben

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bestimmt in Deutschland eindeutig, in welcher Reihenfolge Angehörige erben. Die Verwandten des Erblassers werden dazu in Erbenordnungen eingeteilt, die nacheinander erbberechtigt sind, wenn niemand der vorherigen Ordnung angehört. Ohne ein gültiges Testament ist diese gesetzliche Erbfolge verbindlich.

Wenn Ihnen die gesetzlichen Regelungen nicht genügen, weil Sie beispielsweise einen Freund oder nachgeordneten Verwandten in Ihrem Erbe berücksichtigen möchten, ist ein Testament unverzichtbar. Ein Testament sollte eigenhändig geschrieben und unterschrieben sowie mit Name, Ort und Datum versehen sein.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bietet in einer Broschüre zum Thema Erben und Vererben zahlreiche Informationen zum Erbrecht an.

Bitte beachten Sie:

In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

Ihr Wille zählt

Ein Unfall, eine unvorhersehbar rasch verlaufende Erkrankung können dazu führen, dass Sie als Patient nicht mehr äußern können, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen. Ärzte und Ihren Angehörigen übernehmen dann die Entscheidungen über Behandlungsmethoden und -maßnahmen. Das muss nicht unbedingt in Ihrem Sinne sein.

Mit einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht legen Sie rechtzeitig und verbindlich fest, welche Behandlung sie unter welchen Umständen wünschen oder ablehnen. Und auch, wer diese Verfügung gegenüber Ärzten und anderen Angehörigen vertritt. Durch die Patientenverfügung bleibt Ihr Recht auf Selbstbestimmung gewahrt. Die Vorsorgevollmacht unterstützt eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens bei der Durchsetzung aller rechtlichen und geschäftlichen Angelegenheiten.

Ausführliche Informationen zum Thema Patientenverfügung hält das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit dieser Broschüre bereit.

Damit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht im Notfall auch gefunden werden, können Sie beides beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer online hinterlegen.

Verfügungen zur Organspende

Es ist eine sehr persönliche Entscheidung, ob und in welcher Form man im Falle des eigenen Ablebens Organe spenden möchte oder eben nicht. Viele Vorstellungen ethisch-religiöser Art spielen hierbei eine Rolle. Eine solche Entscheidung sollte mit Bedacht und ohne Druck getroffen werden.

Aber es ist wichtig, die eigene Entscheidung kundzutun und sie schriftlich festzuhalten. Wenn Sie keine Organentnahme nach Ihrem Tod wünschen, können Sie dies in der Patientenverfügung auszudrücken. Erlauben Sie dagegen eine Organspende, können Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung einen Organspendeausweis bestellen oder herunterladen. Auf diesem können Sie auch gegebenenfalls einzelne Organe von der Spende ausschließen. Der Organspendeausweis sollte – wie auch die Patientenverfügung – regelmäßig erneuert werden.

Kinder trauern, aber anders

Wenn ein Kind einen lieben Menschen verliert, versuchen die nächsten Angehörigen in erster Linie, es vor diesem Tod zu schützen. Doch es ist wichtig, das Kind nicht von der Trauer fernzuhalten. Es muss, ebenso wie der Erwachsene, den Tod begreifen, es muss trauern und lernen, mit dem Verlust zurechtzukommen. Und einem Kind müssen – je nachdem, wer stirbt – Ängste genommen werden. Das können durchaus existenzielle Ängste sein, wenn beispielsweise die Eltern sterben.

Kommunikation ist hier sehr wichtig: Kinder sind neugierig, unvoreingenommen und noch nicht vorbelastet. Offene und ehrliche Gespräche mit Kindern über den Tod und über den Verstorbenen sind ebenso hilfreich wie die Beantwortung der oft direkten Fragen. Verharmlosen Sie den Tod nicht und versuchen Sie, Rituale einzuführen, beispielsweise Geschichten von dem Verstorbenen zu erzählen oder Kerzen für ihn anzuzünden.

Stellen Sie Kindern bei der Beerdigung und auch im Anschluss daran einen Trauerbegleiter zur Seite. Diese sind emotional weniger stark betroffen und können Fragen des Kindes beantworten oder die Trauerfeier mit dem Kind bei Bedarf verlassen. Erklärfilm

Eine Quelle des Trostes

Wie viel Trost eine Trauerkarte, eine schlichte Umarmung oder ein Kondolenzbrief spenden, kann wohl jeder beurteilen, der einmal einen geliebten Menschen verloren hat. Sie lindern nicht den Schmerz, sie lassen die Trauer nicht schneller vergehen, aber sie zeigen dem Trauernden, dass er nicht ganz allein ist. Erklärfilm

Insofern können Sie beim Verfassen eines Kondolenzbriefes oder einer Karte kaum etwas falsch machen. Es ist nur wichtig, dass Sie aufrichtig sind und nicht übertreiben. Denken Sie immer daran, dass nicht Sie der Hauptleidtragende sind.

Darüber hinaus sollten Sie folgende Dinge berücksichtigen:

  • Benennen Sie die Dinge. Den Tod, das Sterben, die Trauer. Klare Worte machen den Tod begreifbarer für die Trauernden.
  • Versprechen Sie keine konkrete Hilfe, wenn Sie diese nicht sicher leisten können.
  • War der Verstorbene gläubig oder nicht? Wenn Sie nicht sicher sind, welchen Glauben der Verstorbene hatte, vermeiden Sie am besten Anspielungen darauf.
Die Anrede

An Freunde und Bekannte

  • Liebe …,
  • Lieber ...,

An Vorgesetzte und Kollegen

  • Sehr geehrte Frau Doktor …,
  • Sehr geehrter Herr …,
Der Einstieg

An Freunde und Bekannte

  • Ich kann/Wir können noch nicht fassen, dass Dein Vater einen tödlichen Unfall hatte/uns für immer verlassen hat.
  • Wir sind sehr traurig, dass … nicht mehr unter uns ist.
  • Mit großer Bestürzung habe ich vom tragischen Tod Deiner Tochter erfahren.

An Vorgesetzte und Kollegen

  • Zum Tode Ihres Mannes sprechen wir Ihnen unser tiefes Mitgefühl aus.
  • Mit großem Bedauern haben wir heute vom Tode Ihrer Mutter erfahren.
  • Wir teilen mit Ihnen den großen Verlust, den Sie durch den Tod von … erleiden müssen.
Wertschätzung der/des Verstorbenen

Wenn Sie die verstorbene Person gut oder sehr gut gekannt haben, fallen Ihnen sicher spontan Eigenschaften oder Erlebnisse ein, die Sie besonders geschätzt haben und die Ihnen unvergesslich bleiben werden.

  • Sie war meine beste Freundin, ich werde sie nie vergessen.
  • Wir hatten ihn sehr gerne. Die Lücke, die er hinterlässt, wird nur schwer zu schließen sein.

Wenn Sie ein Kondolenzschreiben für einen Kollegen oder Vorgesetzten formulieren, könnten Sie das so tun:

  • In den vielen Jahren unserer Zusammenarbeit haben wir seine faire, herzliche Art und seine fachliche Kompetenz geschätzt.
  • Wir können wohl kaum ermessen, welchen Verlust sein Tod für Ihr Unternehmen darstellt.
Der Schlussgruß

Was wünschen Sie Ihren Freunden/den Hinterbliebenen jetzt? Einhalt, Ruhe, Zeit zur Verarbeitung der Trauer? Möchten Sie ein Hilfsangebot formulieren? Auch dies passt sehr gut an den Schluss.

  • Mit stillem Gruß
  • In tiefer Trauer und mit innigem Mitgefühl
  • Ich bin sehr traurig und in Gedanken bei Euch.

Stehen Sie dem/den Trauernden nicht ganz so nahe, formulieren Sie den Schluss etwas distanzierter:

  • Wir fühlen und trauern mit Ihnen.
  • Ich wünsche Ihnen alle Kraft, die Sie jetzt brauchen, um Ihr Leben ohne ihn/sie weiterhin zu meistern.
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